KK Antrag Domains


KK Antrag für den Domainumzug

Ein Domainumzug basiert auf einem KK Antrag, den Sie einleitend stellen müssen. Unabhängig davon, ob Sie mit einer oder mehreren Domains zu ENet24 wechseln wollen, ist der KK-Antrag von Ihnen auszufüllen und unterschieben per Fax oder per Briefpost an uns zurück zusenden. Die Faxnummer und Postanschrift finden Sie auf den Antrag

Unseren KK Antrag finden Sie hier: KK Antrag im PDF Format

Bitte senden sie den KK Antrag auch an Ihren alten Provider und beachten Sie, dass nur der Inhaber einer Domain (Admin-C) einen KK in Auftrag geben kann. Wie lange die Durchführung eines KK’s dauert, hängt ganz von Ihrem alten Provider ab. Wenn wir den KK-Antrag starten, hat er einen gewissen Spielraum, bis er darauf reagieren muss.

DE-Domains:

Die Abwicklung der Übernahme mit dem vorherigen Provider übernimmt die DENIC. Wir teilen der Organisation Ihren Wechselwunsch mit. Die DENIC tritt dann mit Ihrem „alten“ Provider in Kontakt und fordert die Domainfreigabe. Stimmt der Provider der Anfrage zu, leitet die DENIC die Domain auf unseren Server. Sollte der Provider nicht zustimmen, zum Beispiel weil Sie noch offene Rechnungen haben oder die Kündigung noch nicht eingegangen/nicht bearbeitet ist, senden wir einen neuen Antrag zur nachträglichen Zustimmung (Late ACK). In diesem falls sollten Sie sich ebenfalls mit dem Provider in Verbindung setzen, nach dem Ablehnungsgrund fragen und auch Freigabe der Domain drängen oder entsprechende Umstände verändern, damit der Provider die Domain freigibt. Dem „alten“ Provider werden 60 Tage Zeit gegeben, um die Domain nachträglich freizugeben. Danach muss ein neuer KK-Antrag gestellt werden. Schreiben Sie uns diesbezüglich einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

.com, .net, .org Domains:

Prinzipiell läuft die Ab- oder Ummeldung von .com, .net oder .org-Domains ähnlich. Es gibt jedoch keine zentrale Stelle mehr, die die Vergabe dieser Topleveldomains (TLDs) überwacht, das dürfen spezielle Provider in der ganzen Welt machen. Eine Liste der berechtigten Provider lässt sich bei der “Internetverwaltung” ICANN einsehen

 

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